CaraMi

gGmbH in Gründung (gemeinnützige gGmbH)

Unsere Mission

Die CaraMi gGmbH wird gegründet, um Menschen mit besonderen gesundheitlichen, psychischen und sozialen Herausforderungen kostenlos zu unterstützen. Insbesondere sollen Personen mit Demenz, Autismus, Hochbegabung oder Suchterkrankungen sowie deren Angehörige eine Anlaufstelle erhalten, die ihnen Informationen, Austausch und Hilfe zur Selbsthilfe bietet.

Zusätzlich möchten wir in Zukunft Kindern im Hospiz und ihren Familien mit einem ganz besonderen Angebot zur Seite stehen: Unsere einfühlsamen und fröhlichen Clowns werden regelmäßig Besuche abstatten, um mit liebevollen Späßen, bunten Überraschungen und einer großen Portion Herzlichkeit für unbeschwerte Momente zu sorgen. Wir möchten ein Lächeln ins Gesicht zaubern und zeigen, dass auch in schweren Zeiten Platz für Freude und Leichtigkeit ist.

Die CaraMi gGmbH wird ihren Sitz in 48612 Horstmar haben. Die gGmbH befindet sich aktuell in der Gründungsphase, die mehrere Monate dauern kann.
Geschäftsführer der gemeinnützigen GmbH ist Daniel Pugge.

Die Erstgespräche und Vorträge finden in den Praxisräumen der Gemeinschaftspraxis Haus Eichenwald, Königstr. 8 48612 Horstmar (1 Obergeschoss rechte Tür) statt.

Über das folgende Formular kannst du mithelfen, das Projekt mit den passenden Angeboten zu starten.
https://forms.gle/JRJBdDQFdyyTGqpcA


Gerne nehmen wir im Vorfeld Anfragen von Hilfesuchenden oder Kooperationspartnern entgegen, um bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln.

  1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung (Entwurf)
    a) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), vornehmlich durch die Unterstützung und Beratung von Menschen mit Demenz, Autismus, Suchterkrankungen sowie deren Angehörigen;
    b) der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), unter anderem durch Angebote für Menschen mit Hochbegabung zur Bewältigung spezifischer Lern- und Entwicklungsherausforderungen sowie zur Förderung der sozialen Integration;
    c) der Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO - mildtätige Zwecke), sofern die individuellen Voraussetzungen bei den unterstützten Personen vorliegen.
    d) des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), vorwiegend durch die Schaffung von Begegnungs- und Selbsthilfeangeboten.

  2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch (Entwurf)
    a) Bereitstellung von Informationsmaterialien (Print, Online, Video);
    b) Organisation und Durchführung von Vorträgen, Schulungen, Workshops und Selbsthilfegruppen;
    c) Bereitstellung von Räumlichkeiten für Treffen und Veranstaltungen;
    d) Durchführung von Beratungen (individuell und in Gruppen);
    e) Entwicklung und Angebot von Mentoring-Programmen;
    f) Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Belange der Zielgruppen.